Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) 1990/91 wurde die Sozialpädagogische Familienhilfe als spezielle Form der ambulanten Erziehungshilfen (§§27, 31 SGB VIII) eingeführt. Von Beginn an ist unser DRK-Kreisverband Saale-Orla e.V. in unserem Landkreis an der Etablierung dieser Hilfeform und bei der Schaffung von fachlichen Standards beteiligt.
S - Sozial
P - Professionell
F - Familienerhaltend
H - Hilfreich
Hier können Sie sich über unsere andere Hilfeleistung, der Systemischen Familienhilfe, informieren.