pflegeberatung-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Qualitätsmanagement

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegedienste zur Einhaltung der vorgeschriebenen Qualität verpflichtet und werden einmal jährlich durch den MDK im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen in Form einer Qualitätsprüfung überprüft.

Die Qualitätsbeauftragte unserer Einrichtung erarbeitet zusammen mit dem zentralen Qualitätsmanagement des Kreisverbandes Verfahren und Standards, die den gesetzlichen Anforderungen gleichermaßen entspricht wie der Unternehmens- und Einrichtungsphilosophie. Sie ist verantwortlich für die Durchführung von Qualitätszirkeln, die Aktualisierung des QM – Handbuches und die Umsetzung der aktualisierten Standards und Verfahrensanweisungen.

Die Prüfung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen bescheinigt uns eine sehr gute Arbeit.
Hier geht es zum Transparenzbericht