Gesetzesänderung für Blutspenden
Bundestag ändert Transfusionsgesetz
Am 16.03.2023 entschied der Bundestag das bestehende Transfusionsgesetz zu ändern. Unter anderem entfallen die Unterscheidungskriterien zwischen heterosexuellen Blutspendenden und Blutspendenden mit MSM-Hintergrund. Zukünftig wird für eine Rückstellung ausschließlich das sexuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung berücksichtigt. Außerdem wird die bestehende Altersgrenze für Blutspende aufgehoben und es werden telemedizinische Verfahren zur Spenderzulassung ermöglicht. Bis zur Umsetzung der Neuregelungen gelten die bestehenden Regelungen weiter. Die Gesetzesänderung soll zum 1. April 2023 in Kraft treten.