mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

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Vermittlung von Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren und Mütterkuren

Verantwortung für Kinder und Familien heißt Einsatz rund um die Uhr - die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden bleibt im stressigen Alltag oft auf der Strecke. Die komplexen Gesundheitsprobleme, unter denen Mütter oder auch Väter leiden, können in einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht immer ausreichend behandelt werden. Hier  kann vielleicht eine Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur helfen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgenden Punkten, per klick.

  • Wer hat Anspruch?

    Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (Mutter-/Vater-Kind-Kur oder Mütterkur). Es muss eine typische Gesundheitsstörung bei der Mutter bzw. dem Vater vorliegen, für deren Auftreten oder Verschlimmerung typische familienspezifische Kontextfaktoren mitverantwortlich sind. Maßnahmen zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge sind eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird. 

  • Rechtliche Grundlagen

    Leistungen nach § 24 SGB V verfolgen unter Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Lebensumstände das Ziel, den spezifischen Gesundheitsrisiken und ggf. bestehenden Erkrankungen von Müttern und Vätern, im Rahmen stationärer Vorsorgeleistungen, durch eine ganzheitliche Therapie unter Einbeziehung psychologischer, psychosozialer und gesundheitsfördernder Hilfen, entgegenzuwirken. 

    Die Dauer der Maßnahme ist vom Gesetzgeber auf längstens 21 Tage festgelegt. 

  • Welches Kurhaus ist geeignet?

    Die Auswahl der richtigen Kureinrichtung bestimmt maßgeblich den gesundheitlichen und nachhaltigen Kurerfolg. 
    Wir helfen Ihnen gern die richtige Kureinrichtung für sich zu finden. 
    Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Neben den Indikationen gibt es wichtige Kriterien für die Klinikwahl:
    -       bestimmte Therapieformen,
    -       Kuren zu  speziellen Indikationen,
    -       besondere Angebote der Kinderbetreuung,
    -       die Größe oder die Entfernung der Klinik.
     
    Die Krankenkassen sind im Sinne ihrer Versicherten verpflichtet, solche Wünsche zu berücksichtigen, unterliegen allerdings dem Wirtschaftlichkeitsgebot.

  • Wer übernimmt die Kosten?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die entstehenden Kosten mit der Kostenbewilligung, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von 10,- € pro Tag für die erwachsene Person. Kinder müssen nichts zuzahlen. 

    Versicherte, die für das laufende Kalenderjahr von Zuzahlungen befreit sind, legen die Bestätigung hierfür im Kurhaus vor und zahlen keinen Eigenanteil. 

    Fahrtkosten werden von den Krankenkassen erstattet, wiederum abzüglich eines gesetzlichen Eigenanteils. 

  • Der Antrag

    Für die Beantragung Ihrer Mutter-/Vater-Kind-Kur oder Mütterkur benötigen Sie die ärztlichen Atteste. 

    Wir empfehlen Ihnen, unsere DRK-Beratungsstellen schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie kostenlos. 

    Die Gültigkeit der ärztlichen Atteste ist auf 6 Monate begrenzt, gehen Sie also erst zum Arzt wenn Sie die geplante Kur in näherer Zukunft antreten wollen. 

    Bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren muss die Mutter / der Vater in jedem Fall kurbedürftig sein. Das mitreisende Kind kann kurbedürftig sein oder es fährt als gesundes Begleitkind mit. 

    Nach Vorlage der ärztlichen Atteste übernehmen wir die Antragstellung bei der Krankenkasse und helfen Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs. 

Adresse, Ansprechpartner und Öffnungszeiten

 

DRK Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (Schwangerenkonfliktberatung)                 

Heike Graul                                                          

Schuhgasse 12                                                             

07381 Pößneck                                                           

 

Tel: 03647 / 45 91 20                                                  

E-Mail:

schwangerenberatung-pndrk-sok.de

                                   

Montag08:00 bis 18.00 Uhr
Dienstag08.00 bis 13:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:30 Uhr

  - vorherige Terminvereinbarung notwendig

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DRK Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

(Schwangerenkonfliktberatung)               

Frau Zörkler

R.-Breitscheid-Str. 6a

Tel.: 03663 / 40 888 28  

E-Mail: beratung@drk-sok.de

 

Montag08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag08.00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

- vorherige Terminvereinbarung notwendig