Erste Hilfe Ausbildung
Diese Ausbildung wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" (BGV-A1) durchgeführt und umfasst einen Tag 9 Unterrichtsstunden (UE) a 45 Minuten.
Die Erste Hilfe Grundausbildung wird anerkannt für:
- Ersthelfer im Betrieb
- Führerscheinklassen A, B, BE, C, C1, C1E, D, D1, DE, D1E, M gemäß §19(2) FeV
- Medizinstudenten (für das Physikum)
- Studierende der Fachrichtungen Chemie, Biologie sowie Lehramtsanwärter
- Auszubildende Medizinischer Berufe
- Sportübungsleiter
- Lehrer
- Pädagogen
- Bau Gewerbe
- Jugendgruppenleiter (für Jugendgruppeleitercard JULEICA)
Die Kosten für die Ersthelferausbildung in Firmen übernimmt grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Inhalt der Ausbildung u.a.
- Rechts- und Versicherungsfragen
- Ablauf einer Hilfeleistung
- "Verkehrsunfall"
- Vitalzeichen
- Kopfverletzungen / Hitzeschäden / Krampfanfälle
- Bewusstlosigkeit - stabile Seitenlage
- Kreislaufstillstand - Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Atemnot - Fremdkörper - Insektenstich
- Schlaganfall
- Akute Herzerkrankungen
- Wunden - Verbandsmaterial - Nasenbluten
- Starke Blutungen
- Amputationsverletzungen
- Verbrühungen/ Verbrennungen
- Verätzungen
- Schock
- Bewusstloser Kradfahrer - Helmabnahme
- Knochenbrüche + Gelenkverletzungen
- Bauchschmerzen
- Vergiftungen
Für die unbedingte Anmeldung und Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Rot Kreuz Zentrum (Geschäftsstelle) unter (03663) 421124 ; (03663) 421125 oder (03663) 42110 zur Verfügung.