artikelbild_Altenpflege.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Unsere Leistungen

Unsere Aufgabe ist es, die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden.

Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten wir sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen und Behandlungspflege als auch Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen an. 

Unsere Leistungen umfassen:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen nach SGB XI 

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege nach SGB V 

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Beratung von Pflegebedürftigen Angehörigen

„Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten. Hierfür stellen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Wir geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Beratung ist für Sie kostenlos.“

Hauswirtschaftliche Versorgung 

  • Unterstützung/Übernahme im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (wie Staub saugen, Wischen, Wäschepflege, …)
  • Unterstützung/Übernahme bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen

 

Betreuungs- und Entlastungsangebote

Seit dem 01.01.2017 steht für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 einheitlich ein Budget in Höhe von 125,00 €monatlich für spezielle Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder eine Auswahl an Leistungen für hauswirtschaftliche Versorgung von zugelassenen ambulanten Pflegediensten zur Verfügung.  Die nachfolgende Auflistung gibt Ihnen eine Übersicht über mögliche aktive Betreuungs- und Entlastungsangebote unseres Pflegedienstes:  

  • Spaziergänge
  • Individuelle Organisation und Bewältigung des Alltags (z. B. Fahr- oder Begleitdienste, Botengänge)
  • Beratung von pflegenden Angehörigen
  • entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik einerseits sowie der Gesellschaftsfähigkeit andererseits
  • Gespräche und Zuwendungen zum Erhalt psychischer Stabilität sowie Gespräche führen und Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung Hilfen beim Zeitungs- und Bücherlesen (auch vorlesen)
  • Sprach- und Essübungen
  • individuell abgestimmte Hilfen und Leistungen je nach Interessengebiet (z. B. beim Singen, Basteln, Backen/Kochen)

 

Verhinderungspflege 

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Weitere Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie unter: https://www.pflegestaerkungsgesetz.de/info-angebote/informationsmaterial